HAUSORDNUNG FÜR DEN CLUBBETRIEB
1. EINLASS, EINLASSKONTROLLE, VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Altersbegrenzung
Der Einlass ist für Personen ab 16 Jahren bis 24 Uhr erlaubt. Muttizettel werden bei uns im Club akzeptiert. Allerdings nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten und in Verbindung mit Lichtbildausweis beider Personen. Personen unter 16 Jahren
haben keinen Zutritt. Einlass nur mit gültigem Lichtbildausweis.
Beim Einlass erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch die Security. Die Security ist angewiesen, eine Kleidungs- und Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die
Besucher erklären sich damit einverstanden.
Einlasskontrolle
Der Betreiber behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zu einer Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber
nicht ausschließlich, das Mitführen von Gegenständen gem. Ziff. 1.5, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers oder wenn der Besucher offensichtlich
unter Drogeneinfluss steht, sowie eine offensichtlich rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso
verweigert.
Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung verliert die Eintrittskarte seine Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
Anweisungen
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Verbotene Gegenstände
2. HAUSRECHT, VERHALTENSREGELN, FOTOGRAFIEREN UND FILMEN
2.1 Das Hausrecht des Clubs wird vom Betreiber sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den
Weisungen des Personals des Betreibers ist Folge zu leisten.
2.2 Besuchern ist es untersagt, auf den Veranstaltungen,
– auf Theken, DJ Pult oder ähnliches zu klettern,
– außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
– bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
– ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers gewerblich Handel zu treiben,
– Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.
– Die Toiletten verunreinigt zu hinterlassen
Für etwaige Vergehen wird eine angemessen Schadenssumme veranschlagt.
Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, sind nicht
gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, vorstehende Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
2.3 Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 1.3 u. 1.5 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Betreiber vom Veranstaltungsort verweisen und
Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher bei einer Veranstaltung Straftaten (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von
der Veranstaltung verwiesen. Sämtliche Straftaten werden des Weiteren sofort zur Anzeige gebracht. Wer schuldhaft gegen diese Hausordnung verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen
Schaden ersatzpflichtig.
2.4 Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Betreiber verweist den Besucher vom Veranstaltungsort
verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
3. GESUNDHEITSBEEINTRÄCHTIGUNG DURCH LAUTSTÄRKE
4. RECHT AM EIGENEN BILD
Der Betreiber ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise
umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht ausschließlich zur Berichterstattung und zur Bewerbung des Clubs und aller sonstigen
Veranstaltungen sowie zur Sponsorenakquise.
5. MITNAHME VON TIEREN
Die Mitnahme von Haustieren (z.B. Hunden) ist während des Clubbetriebes untersagt. Die Menschenmengen und erhöhte Lautstärke sind eine Belastung für die
Tiere.
6. URHEBERRECHT
7. BARRIEREFREIHEIT
8. GARDEROBE
9. FUNDSACHEN
Fundsachen könnt ihr während der Veranstaltung an unserer Theke, Kasse oder Security abgeben. Solltet ihr nach dem regulären Clubbetrieb selbst Sachen vermissen, wendet
euch bitte an folgende Mailadresse: fenix24@web.de
10. RAUCHVERBOT
11. FLUCHTWEGE
12. VERHALTEN VOR DEM EINLASS
Wer schon auf dem Weg zum Fenix und vor dem Einlass unangenehm auffällt, geht das Risiko ein, dass der Einlass in den Club verwehrt wird.
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